Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich:
Alle Leistungen der Blasy GmbH FN333294p werden auf Basis dieser AGB erbracht. Mit Abschluss einer Vereinbarung mit der Blasy GmbH anerkennt der/die Vertragspartner/in, dass dessen bzw deren AGB, soweit diese mit den AGB der Blasy GmbH FN333294p in Widerspruch stehen nicht zur Anwendung gelangen. Bei widerstreitenden Geschäftsbedingungen erklärt der Vertragspartner ausdrücklich mit der vorbehaltslosen Anwendung dieser Verkaufsbedingungen einverstanden zu sein. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Abweichende Vereinbarungen:
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zwischen dem/der Vertragspartner/in und der Blasy GmbH FN333294p bedürfen der Schriftform mit firmenmäßiger Zeichnung durch die zum Firmenbuch angemeldeten Geschäftsführer in der dort vorgesehenen Zahl und gelten nur im und als Einzelfall für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für Folgegeschäfte.
Abänderungen
durch kaufmännische Bestätigungsschreiben bzw. Abnahmebestätigungen
werden ausdrücklich ausgeschlossen und gelten diese AGB als ausdrücklich
ausbedungen.
Handlungen und Unterlassungen durch die Vertragsparteien haben keine Erklärungsfiktion, es sei denn, dies ist in diesen Verkaufsbedingungen anders vereinbart.
Erfüllungsort für Leistungen:
Bei Versand
von Waren ist der Erfüllungsort der Betrieb der Blasy GmbH FN333294p, nämlich
6063 Rum, Bundesstraße 29.
Bei Dienst-
und/oder Werkleistungen ist der Ort der Entgegennahme des Auftrags der Betrieb der
Blasy GmbH FN333294p, nämlich 6063 Rum, Bundesstraße 29
Der Vertrag
kommt zustande bei übereinstimmendem Angebot durch Sie und unsere Annahme des
Angebots.
Grundsätzlich
gilt: Unsere Preisangaben und Produktangaben sind freibleibend und
unverbindlich. Die in Prospekten und Anzeigen enthaltenen Angaben sind
unverbindlich und beinhalten keine Zusicherung.
Bei
Bestellungen auch über unseren Onlineverkaufshop unterbreitet der Kunde zu den
sich aus der Bestellung ergebenden Entgelten und Konditionen gegenüber der
Blasy GmbH FN333294p ein Anbot auf Abschluss eines Kauf- und Liefervertrags, an
den der Kunde für einen Zeitraum, nämlich bis zum Ablauf des auf die Bestellung
folgenden Werktags (Werktage sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und
Freitag mit Ausnahme jener Tage, die in Österreich gesetzliche Feiertage sind)
gebunden ist.
Die
Übermittlung einer Bestellbestätigung ist keine Annahme des Kauf- und
Lieferanbots, sondern lediglich eine Bestätigung des Zugangs des Kundenanbots.
Erst mit schriftlicher (gesonderter) Auftragsbestätigung kommt der Vertrag über
den Warenkauf bzw die Warenlieferung zustande.
Preise, Zahlungsbedingungen für Unternehmer:
Alle Preise
und vereinbarten Entgelte sind, soweit nicht anders ausgezeichnet, Nettobeträge
und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Druckfehler und Irrtümer in der Preisliste bleiben unter Vorbehalt.
Versand- und
Verpackungskosten (inkl. Gebühren) werden gesondert in Rechnung gestellt. Der
Abnehmer verpflichtet sich, für die Entsorgung der Verpackung auf seine Kosten
Sorge zu tragen und die notwendigen Vorkehrungen für die Abnahme (insbesondere
Bereitstellung der entsprechenden Lagerräume) zu sorgen.
Mangels
gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen bei Erstaufträgen immer
Zug-um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Weiters sind wir
berechtigt, bei Erstaufträgen die Forderung in voller Höhe im Voraus zu
verlangen.
Eine Zahlung
ist rechtzeitig, wenn wir über diese verfügen können. Zahlungswidmungen des
Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen, sind nicht verbindlich. Zahlungen
werden zuerst auf die ältesten bestehenden Kosten, auf Zinsen, sodann auf die
Hauptsache angerechnet.
Preise und Zahlungsbedingungen für Verbraucher:
Alle Preise und vereinbarten Entgelte sind, soweit nicht anders ausgezeichnet, Bruttobeträge und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Druckfehler und Irrtümer in der Preisliste bleiben unter Vorbehalt. Versand- und Verpackungskosten (inkl. Gebühren) werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt, sofern diese nicht ausdrücklich von uns übernommen wurden.
Versand und Versicherung:
Es erfolgt
eine normale, für den Versand üblicherweise geeignete Verpackung. Wird eine
besondere Art der Beförderung (Expresszustellung, besondere Art der Verpackung,
bestimmtes Transportmittel, bestimmtes Transportunternehmen etc. ) vereinbart,
werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden
Mehrkosten von uns für den Kunden organisiert. Ist diesbezüglich nichts
vereinbart, erfolgt die Auswahl auf Kosten und Risiko des Kunden.
Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, erfolgt die Lieferung/Leistung jedenfalls auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Dieser ist verpflichtet, jedenfalls für die entsprechende Verzollung, Versteuerung und Versicherung Sorge zu tragen. Gleichzeitig hat dieser auf seine Kosten sämtliche den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Österreich bzw. EU und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen, sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Ist bei
Vertragsabschluss kein Lieferort vereinbart, sind wir berechtigt an der
Wohnadresse bzw am Sitz oder an einer anderen Niederlassung des Kunden die
Ablieferung vorzunehmen.
Gefahrenübergang:
Der Versand
an die uns bekannt gegebene oder mangels Vereinbarung bestimmte Empfangsstelle
erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht mit dem
Verlassen unseres Versandortes auf den Auftraggeber bzw. Empfänger über.
Ebengleiches gilt für von uns bereitgestellte Ware, die nicht abgeholt bzw
abgerufen wird oder wenn die Lieferung nicht angenommen oder auf Wunsch des
Auftraggebers bzw. Empfänger zurückgestellt wird. Dies gilt auch für
Verbraucher nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Solange der Kunde
als Verbraucher nicht in Verzug (zB.: Annahmeverzug) ist, geht das Risiko
von Verlust und Beschädigung der Ware erst mit der Ablieferung an den
Verbraucher oder mit der Ablieferung am vom Verbraucher bestimmten Ort auf
diesen über.
Vereinbarungsgemäß
ist der Kunde nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, auch wenn
diese in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit unserer
Forderung stehen. Dem Kunden ist nicht gestattet, allfällige Gegenforderungen,
aus welchem Titel auch immer, gegen unsere Forderungen aufzurechnen.
Verbraucher sind berechtigt, mit gerichtlich festgestellten oder von uns
anerkannten oder im rechtlichen Zusammenhang stehenden Forderungen
aufzurechnen. Darüberhinaus gilt auch für Verbraucher ein vereinbartes
Aufrechnungsverbot.
Zahlungsverzug; Mahn- Inkassokosten:
Bestehen
Verbindlichkeiten aus früheren Lieferungen, so werden diese in der Reihenfolge
ihrer Entstehung getilgt. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn nicht spätestens
mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch die sonstigen bereits
fälligen Forderungen beglichen werden. Bei Teilzahlungen besteht kein
Skontoabzugsrecht.
Bei
wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder erheblicher
Zahlungszielüberschreitungen für vorhergehende Lieferungen und Leistungen des
Auftraggebers sind wir berechtigt, unsere Lieferung und Leistung bis zur
Bezahlung oder Beibringung ausreichender Sicherheiten zu verweigern. Wurde
unsere Lieferung bereits erbracht, so sind unsere sämtlichen Forderungen sofort
fällig; dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug, Wechselprotest oder bei
Einbringung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder
Schuldenregulierungsverfahrens. Gleiches gilt bei gerichtlich festgestellter
Zahlungsunfähigkeit.
Ist der
Auftraggeber mit einer vereinbarten Leistung oder Zahlung in Verzug, so können
wir entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder
a) die Erfüllung unserer Verpflichtung bis
zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben
b) eine angemessene Verlängerung der
Lieferfrist in Anspruch nehmen
c) den ganzen noch offenen Kaufpreis
fällig stellen und ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem
jeweiligen Referenzzinssatz der Österreichischen Nationalbank verrechnen. Des Weiteren
werden die bisher angelaufenen Zinsen vierteljährlich kapitalisiert und sohin
wiederum zu 10% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Österreichischen Nationalbank verzinst.
Hat der
Besteller trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist die geschuldete Zahlung oder
sonstige Leistung nicht erbracht, so können wir durch schriftliche Mitteilung
den Rücktritt des Vertrages erklären. Der Besteller hat über unsere
Aufforderung bereits gelieferte Waren an uns zurückzustellen und Ersatz für
eine eventuell eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie uns alle
Aufwendungen zu erstatten, die wir für die Durchführung des Vertrages machen mussten.
Allfällige
noch nicht abgeschlossene Reklamationsvorgänge bzw. noch nicht erledigte
Mängelbehebungs- oder Verbesserungsarbeiten sind keine Gründe für einen
Zahlungsaufschub oder für eine sonstige Zurückbehaltung der Entgeltleistung. Der
Verbraucher ist jedoch berechtigt höchstens jenen Teil seiner
Entgeltverpflichtung in jenem Ausmaß zurückzubehalten, der den Kosten der
Mängelbehebung- oder Verbesserungsarbeiten entspricht.
Der Abnehmer
verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden
Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich verpflichtet, zumindest die Kosten
eines eingeschalteten Inkassobüros zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des
Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der
Inkassoinstitute (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007798) gebührenden Vergütung ergeben. Wenn wir das Mahnwesen selbst
betreiben, verpflichtet sich der Kunde, pro Mahnung einen Betrag von € 25,00
sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro angefangem
Kalendervierteljahr einen Betrag von € 40,00 zu bezahlen.
Prüfpflicht des Empfängers:
Jede
Sendung, bei der äußerlich eine Beschädigung erkennbar ist, ist vom Empfänger
nur unter Feststellung des Schadens seitens des Versandunternehmens anzunehmen.
Sofern dies seitens des Empfängers unterbleibt, erlischt jeglicher
Schadensersatzanspruch gegenüber dem Auftragnehmer.
Offensichtliche
Mängel hat der Auftraggeber umgehend, noch am selben Werktag beim Auftragnehmer
per Fax anzuzeigen. Bei Rücksendungen jeder Art ist vorab die Zustimmung von
uns einzuholen und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Rechte
des Verbrauchers über dessen Rücktrittsrecht bleiben von dieser Bestimmung
unberührt.
Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung:
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten oder von uns hergestellten Waren vor, bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers. Der Besteller hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme seitens Dritter ist der Besteller verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
Der
Besteller als Unternehmer ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zur
Weiterveräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware berechtigt. Andere
Verfügungen, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind ihm
nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt
erfolgen, es sei denn, sie geschieht gegen sofortige Bezahlung bei Übergabe; in
diesem Fall erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf den für die
Vorbehaltsware erzielten Erlös. Dieser Erlös ist vom Wiederveräußerer gesondert
zu verwahren und zwar bis zur vollständigen Befriedigung unserer Ansprüche.
Der
Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer zustehen samt den hierfür eingeräumten
Sicherheiten ab und nehmen wir die Abtretung an. Die hieraus anfallenden
Gebühren trägt der Besteller bzw. Abnehmers. Der Besteller bzw. Abnehmer hat
uns auf unser Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der
erfolgten Zession zu verständigen. Die Zession ist jedenfalls unverzüglich in
den Geschäftsbüchern, Debitorenlisten, Kundenkonten, Lieferscheinen, Fakturen
etc. des Abnehmers entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ersichtlich zu
machen. Wir sind berechtigt in die Geschäftsbücher des Abnehmers einzusehen, um
zu prüfen, ob die Abtretungsvermerke angebracht worden sind. Zu dieser
Bucheinsicht erteilt der Abnehmer bereits jetzt seine ausdrückliche
Einwilligung. Ist der Abnehmer uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm
einlangenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Abnehmer diese nur in
unserem Namen inne. Die Kosten dieser Bucheinsicht tragen grundsätzlich wir,
sofern die vorhin genannten Bestimmungen eingehalten wurden. Ist dies nicht der
Fall, so verpflichtet sich der Abnehmer diese Kosten uns zu ersetzen.
Wir
verpflichten uns, die uns abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange
der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller
hat auf unser Verlangen seine Schuldner vor der erfolgten Forderungsabtretung
nachweisbar zu verständigen, und alle für die Einbringlichmachung seiner
Forderung erforderlichen Angaben zu machen und uns die darauf Bezug habenden
Unterlagen zu übermitteln. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware
oder deren Einbau wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen. Wird
diese Ware mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder
untrennbar vermischt bzw. eingebaut, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu der übrigen. Werden unsere
Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache
verbunden und ist diese als Hauptsache anzusehen, so besteht Einigkeit darüber,
daß der Besteller uns anteilmäßig das Miteigentum überträgt. Er verwahrt des
Eigentum oder Miteigentum für uns.
Gewährleistung, Haftung, Reklamation für Unternehmer:
Mängel, die
die Gebrauchsfähigkeit bzw. die fachgerechte Ausführung unserer Lieferung und
Leistung beeinträchtigen, werden von uns nach Maßgabe und auf der Grundlage der
folgenden Gewährleistungsbestimmungen behoben.
Den
Besteller trifft die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung unserer Leistungen und
Lieferungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit. Allfällige
Beanstandungen/Mängel hat der Besteller/Warenempfänger bei sonstigem
Rechtsverlust unverzüglich schriftlich binnen 7 Tagen bekanntzugeben. Bei
Weiterbe- oder Verarbeitung von bemängelten Waren oder Warenstücken ist
jegliche Gewährleistung ausgeschlossen; dasselbe gilt für Forderungen aus dem
Titel des Schadenersatzes soweit der Mangel von uns zu vertreten ist, werden
wir die Mängelbehebung durchführen und nach unserer Wahl
a) uns entweder die mangelhafte Ware oder
die mangelhaften Teile zur Verbesserung zusenden lassen, oder
b) die mangelhafte Ware oder die
mangelhaften Teile ersetzen.
c) Der vom Besteller getroffenen Wahl kann
entgegengehalten werden, dass der gewählte Rechtsbehelf unmöglich ist oder uns
einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde. In einem solchen Fall
wird die Mängelbehebung nach unserer Wahl durch den jeweils anderen und lit a
bzw. lit. b genannten Rechtsbehelf durchgeführt oder der Besteller auf die
Rechtsbehelfe der Preisminderung oder Wandlung verwiesen.
Für Mängel,
welche erst nach Ablauf von einem Monat ab dem Zeitpunkt der Lieferung und
Leistung aufgetreten sind, ist jegliche Gewährleistungspflicht ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB. Dies
gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände.
Für
diejenigen Funktionsteile der Ware, die wir von Zulieferern bezogen haben,
haften wir nur im Rahmen der uns gegen den Zulieferer zustehenden
Gewährleistungsansprüche. Falls wir eine Ware aufgrund von Zeichnungen oder
Mustern oder Bestellangaben des Bestellers anfertigen, erstreckt sich unsere
Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion bzw. Zeichnung, sondern
lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Bestellerangaben erfolgt. Wir
sind nicht verpflichtet, Konstruktionsunterlagen, Pläne, Zeichnungen des
Bestellers auf ihre Tauglichkeit und Umsetzbarkeit zu prüfen. Darüber hinaus
verpflichtet sich der Besteller, uns im Zusammenhang mit kundenseits
beigestellten Mustern, Plänen, Vorlagen, etc. hinsichtlich allfälliger
Verletzungen von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten; dies gilt
insbesondere für gewerbliche Schutzrechte.
Für
Personenschäden, die ein Verbraucher erleidet, haftet der Verkäufer gemäß den
Bestimmungen des österreichischen Produkthaftungsgesetzes in der geltenden
Fassung. Für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet, ist jegliche Haftung
ausgeschlossen.
Wir haften
für Schäden außerhalb des Anwendungsgebietes des österreichischen
Produkthaftungsgesetzes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern uns
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folge- und
Vermögensschäden, Bearbeitungskosten, Betriebsstörungen, Produktionsausfall und
Konventionalstrafen.
Für
Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
Die
Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist für Unternehmer und für Verbraucher
nur mit unserer Zustimmung zulässig und wirksam.
Anzuwendendes Recht
Authentische
Vertragssprache ist die deutsche Sprache unter Zugrundelegung der
österreichischen Begriffsverständnisse.
Auf die
Vertragsbeziehung zwischen dem Abnehmer/Auftraggeber und uns ist immer
österreichisches Recht anzuwenden. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
Gerichtsstand für Unternehmer:
Die Vertragspartner vereinbaren, dass aus sämtlichen Rechtsverhältnissen zwischen der Blasy GmbH und dem Auftraggeber bzw. Abnehmer bzw Kunden resultierenden Rechtsstreitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des Landesgerichts Innsbruck bzw. Bezirksgericht Hall in Tirol im Rahmen deren jeweiligen Wertzuständigkteit gegeben ist.
Gerichtsstand für Verbraucher:
Der Gerichtsstand für Verbraucher ist dessen Wohnsitz im Inland; der Verbraucher kann seine Ansprüche wahlweise auch am Sitz des Unternehmens geltend machen.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne (Teil-)Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen (Teil-)Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht des Verbrauchers:
Wenn Sie als Verbraucher Ihre Vertragserklärung weder in den von
uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben, so steht Ihnen das nachfolgende Rücktritts-/Widerrufsrecht zu:
Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen von Ihrem Anbot bzw vom aufgrund Ihres Anbots und durch
unsere Annahme zustandegekommenen Vertrag zurückzutreten bzw diesen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie
oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in
Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Blasy
Gmbh
Bundesstrasse
29
A
6063 Neu Rum
Fax
+43 (0)512 24495 41
Email
blasy.gmbh@blasy.eu
mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie den Vertrag bzw das noch nicht angenommene Anbot widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können
die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder
bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nach dem, welches der frühere Zeitpunkt ist, ausgenommen sind die Fälle, in
denen wir die Abholung der Waren übernommen haben.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Falle spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
Blasy Gmbh
Bundesstrasse
29
A 6063 Neu
Rum
zurückzusenden
oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der
Frist von vierzehn Tagen absenden.
Kosten der Rücksendung:
Die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind von Ihnen zu tragen.
Nicht
paketversandfähige Ware (die wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht
über den Postweg geliefert wird) holen wir auf unsere Kosten bei Ihnen ab.
Ansonsten entstehen Ihnen die gleichen Kosten, wie sie Ihnen bei der Lieferung
entstanden sind. Hierfür verwenden Sie bitte das beigefügte Rücksendelabel.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang durch Sie zurückzuführen ist.
Ausnahmen von Widerrufsrecht
Als
Verbraucher haben Sie kein Rücktrittsrecht bei im Fernabsatz- oder außerhalb
von unseren Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über
1.
Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens
des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über
dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger
Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der
Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen
hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
2. Waren
oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt
abhängt, auf die der Unternehmer keinen
Einfluss hat
und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
3. Waren,
die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
4. Waren,
die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten
würde,
5. Waren,
die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder
aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe
geeignet
sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
6. Waren,
die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen
Gütern vermischt wurden,
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen
wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an:
Blasy
Gmbh
Bundesstrasse
29
A
6063 Neu Rum
Fax
+43 (0)512 24495 41
Email
blasy.gmbh@blasy.eu
Hiermit widerrufe/n ich/wir*, den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren*/die Erbringung der folgenden Dienstleistung*.
Bestellt am*: ___________________ erhalten am*: ___________________
Bestellnummer/Kundenummer des/der Verbraucher(s):_____________________________________
Name des/der Verbraucher(s): _______________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):_____________________________________________________
______________________________________________________________________________
Datum: __________________
________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher/s (nur bei Mitteilung auf Papier)
*Unzutreffendes streichen