· Aus langlebigem, schlagzähem Kunststoff · Sicheres Transport- und Aufbewahrungssystem für Lithium-Batterien · Spezielle Brandschutz-Auskleidung aus nicht brennbaren Materialien ∙ Formbare Spezialkissen verhindern ungewollte Bewegung der Akkus im Inneren der Box (im Lieferumfang enthalten) ∙ Boxen sind stapelbar und miteinander koppelbar · 2 stabile Verschlussschnallen · 2 Tragegriffe für einfaches Handling · Abschließbar mittels Vorhängeschloss (nicht im Lieferumfang) · Inklusive Gefahrgut-AufkleberMögliche Anwendungen: · UN-Zulassung für Lithium-Batterien der Verpackungsgruppe II und III · Für Lithium-Batterie bis maximal 5 kg · Vorschriftsgemäßer öffentlicher Transport auf Straße möglich ∙ auch als stationärer Sicherheitsbehälter zur Lagerung einsetzbar · Brandgeschützte Aufbewahrung für unterwegs und z. B. auf der Baustelle · Ideal zum sicheren Separieren von Akkus mit hoher Gefährdung (z. B. defekte oder Quarantäne-Akkus)Weitere Größen auf Anfrage.
· Aus langlebigem, schlagzähem Kunststoff · Sicheres Transport- und Aufbewahrungssystem für Lithium-Batterien · Spezielle Brandschutz-Auskleidung aus nicht brennbaren Materialien ∙ Formbare Spezialkissen verhindern ungewollte Bewegung der Akkus im Inneren der Box (im Lieferumfang enthalten) ∙ Boxen sind stapelbar und miteinander koppelbar · 2 stabile Verschlussschnallen · 2 Tragegriffe für einfaches Handling · Abschließbar mittels Vorhängeschloss (nicht im Lieferumfang) · Inklusive Gefahrgut-AufkleberMögliche Anwendungen: · UN-Zulassung für Lithium-Batterien der Verpackungsgruppe II und III · Für Lithium-Batterie bis maximal 5 kg · Vorschriftsgemäßer öffentlicher Transport auf Straße möglich ∙ auch als stationärer Sicherheitsbehälter zur Lagerung einsetzbar · Brandgeschützte Aufbewahrung für unterwegs und z. B. auf der Baustelle · Ideal zum sicheren Separieren von Akkus mit hoher Gefährdung (z. B. defekte oder Quarantäne-Akkus)Weitere Größen auf Anfrage.
zur Lagerung von 200-l-Fässern oder Kleingebinde · nach Übereinstimmungserklärung (ÜHP) gemäß StawaR, zugelassen für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1-3, gewässergefährdende Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1-4 · robuste 3-mm-Stahlblech-Konstruktion · mit verzinktem Gitterrost · mit Füßen (der Gabelhubwagen muss die Wanne zwischen den Füßen heben) · Tragfähigkeit 1000 kg/m² · Aufwendig verarbeitete Z-Kantung für optimalen Halt des GitterrostesWeitere technische Eigenschaften:· Tragfähigkeit: 1000kg/m²· Gewicht: 70kgLieferung ohne Inhalt bzw. Zubehör
zur Lagerung von 200-l-Fässern oder Kleingebinde · nach Übereinstimmungserklärung (ÜHP) gemäß StawaR, zugelassen für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1-3, gewässergefährdende Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1-4 · robuste 3-mm-Stahlblech-Konstruktion · mit verzinktem Gitterrost · mit Füßen (der Gabelhubwagen muss die Wanne zwischen den Füßen heben) · Tragfähigkeit 1000 kg/m² · Aufwendig verarbeitete Z-Kantung für optimalen Halt des GitterrostesWeitere technische Eigenschaften:· Tragfähigkeit: 1000kg/m²· Gewicht: 74kgLieferung ohne Inhalt bzw. Zubehör
∙ Thermoisolierte, Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 3 (Aktive + Passive Lagerung)
∙ Thermoisolierte, Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 3 (Aktive + Passive Lagerung)
∙ Thermoisolierte, Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für gewässergefährdene Flüssigkeiten der GHS 1 - 4
∙ Thermoisolierte, Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 3 (Aktive + Passive Lagerung)
∙ Thermoisolierte, Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für gewässergefährdene Flüssigkeiten der GHS 1 - 4
∙ Thermoisolierte, Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für gewässergefährdene Flüssigkeiten der GHS 1 - 4
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∙ Thermoisolierte, Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 3 (Aktive + Passive Lagerung)
∙ Thermoisolierte, Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für gewässergefährdene Flüssigkeiten der GHS 1 - 4
∙ Thermoisolierte, Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für gewässergefährdene Flüssigkeiten der GHS 1 - 4
∙ Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 3 (Aktive Lagerung)
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∙ Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 3 (Passive Lagerung)
∙ Robuste und verzinkte Stahlblechkonstruktion inkl. Kranösen und Doppelflügeltüren ∙ Feuerverzinkte Auffangwannen mit Gitterrost, max. Traglast 1000 kg/qm bei verteilter Last∙ Der Betreiber ist verpflichtet, vor Aufstellung und Inbetriebnahme die Eignung der Lagereinrichtung und etwaige Maßnahmen/Anforderungen mittels Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen bzw. zu bewerten. Desweiteren sind unter Umständen behördliche Auflagen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. ∙ Bei weitergehenden Fragen beraten wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!Zugelassen für entzündbare Flüssigkeiten der GHS-Kategorien 1 - 3 (Aktive Lagerung)
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