Lehre bei Blasy


Du suchst eine Stelle als Lehrling? Dann bist du bei uns genau richtig. Hier haben wir dir ein paar der wichtigsten Fragen zum Thema „Lehrberuf“ und „Lehre bei Blasy“ zusammengestellt. Wenn du trotzdem noch offene Fragen hast oder etwas wissen willst, dann schicke uns ein Mail an:
Du bist dir noch nicht ganz sicher, ob eine Lehre das Richtige für dich ist? Dann probiere es doch einfach aus: lerne einen normalen Arbeitstag als Lehrling bei der Blasy Gmbh kennen und melde dich noch heute zu einem Schnuppertag als Lehrling an: fülle das Formular aus und schreibe uns, welche Abteilung dich am meisten interessiert.


 Wir freuen uns schon, dich kennen zu lernen.

Fragen zur Lehre:

Wer kann sich bewerben?

Jeder, der die 9. Schulstufe positiv abgeschlossen hat.

Wie alt muss ich sein?

Lehrlinge sollen das 14. Lebensjahr abgeschlossen haben, also mindestens 15 Jahre alt sein.

Muss ich die Schule abgeschlossen haben?

Der positiver Abschluss der 9. Schulstufe einer Mittelschule, Polytechnischen Schule oder einer anderen Schule ist Voraussetzung für eine Lehre bei uns.

Kann ich meinen Schulabschluss machen?

Wir unterstützen jeden, der sich für den dualen Ausbildungsweg entscheidet und gleichzeitig zu seinem Lehrberuf den Unterricht in einer Berufsschule besucht.

Wie lange dauert die Lehre?

Die Lehre dauert in der Regel 1-4 Jahre.

Was ist meine Berufsperspektive nach der Lehre?

Die Lehrzeit wird mit der Lehrabschlussprüfung beendet. Wir bieten dir die Chance nach positiver Absolvierung der Lehrabschlussprüfung eine Fixanstellung zu bekommen. Die Berufsreifeprüfung kannst du parallel zur Lehre oder anschließend machen.

Ich habe eine Beeinträchtigung, kann ich dann als Lehrling arbeiten?

Wir bieten auch die Möglichkeit einer verlängerten Lehrzeit sowie eine Berufsausbildung auf Teilqualifikation nach § 8b Berufsausbildungsgesetz.

Habe ich Anspruch auf eine Lehrzeitverlängerung nach § 8b Berufsausbildungsgesetz?

Du hast Anspruch auf eine Ausbildung mit individueller Teilqualifikation nach § 8b Berufsausbildungsgesetz, wenn du:

  • Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule
  • Jugendliche ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss
  • Jugendliche mit einer Behinderung (eingestuft laut BeinstG oder Landesbehindertengesetz)
  • Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen

Wie kann ich mich bewerben?

Fülle das Anmeldeformular aus und schicke es zusammen mit deinem Lebenslauf an blasy.gmbh@blasy.eu. Wir werden uns umgehend bei dir melden. Solltest du keine Rückmeldung erhalten, zögere nicht und ruf uns an unter +43 (0)512/244 95.


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