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aus weichem rückformenden Polyurethan · hervorragende gleichbleibende Dämmung · besonders hautverträglich · konische Form zur optimalen Anpassung an den GehörgangEN 352-2 / (SNR) = 38 dB (A) / H-Wert = 36 dB (A) / M-Wert = 36 dB (A) / L-Wert = 33 dB (A)Weitere technische Eigenschaften:· L-Wert: 33dB· Eigenschaft: konisch geformt· M-Wert: 36dB· H-Wert: 36dBGehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kategorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung, und danach einmal jährlich, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
mit Kordel · wiederverwendbarer vorgeformter Gehörschutzstöpsel mit Verbindungskordel · weiche Lamellen sorgen für optimalen Sitz ohne Größenanpassung · hoher Tragekomfort · die glatte und schmutzabweisende Oberfläche des Gehörschutzstöpsels lässt sich leicht mit Wasser und Seife reinigen · in einer praktischen Aufbewahrungsbox mit Gürtelclip · EN 352-2 / (SNR) = 25dB (A) / H-Wert = 25 db (A) / M-Wert = 23 db (A) / L-Wert = 21 dB (A)Weitere technische Eigenschaften:· L-Wert: 21dB· Eigenschaft: wiederverwendbar, mit Kordel, Lamellen· M-Wert: 23dB· H-Wert: 25dBGehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kategorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung, und danach einmal jährlich, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
mit Kordel · Mehrweg- Gehörschutzstöpsel mit Verbindungskordel · 4 weiche Lamellen sorgen für optimalen Sitz ohne Größenanpassung · hoher Tragekomfort · in einer praktischen Aufbewahrungsbox mit Gürtelclip EN 352-2 / (SNR) = 33 db (A) / H-Wert = 31 db(A)/M-Wert = 31 dB(A), L-Wert = 34 dB (A)Weitere technische Eigenschaften:· L-Wert: 34dB· Eigenschaft: wiederverwendbar, mit Kordel, Lamellen· M-Wert: 31dB· H-Wert: 31dBGehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kategorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung, und danach einmal jährlich, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen.